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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 3 E 809/98   

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https://dejure.org/1999,10238
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 3 E 809/98 (https://dejure.org/1999,10238)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.1999 - 3 E 809/98 (https://dejure.org/1999,10238)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 3 E 809/98 (https://dejure.org/1999,10238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtanwaltsgebühren; Erledigungsgebühr; Erledigungserklärung; Absprache mit Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erledigungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 812
  • AnwBl 1999, 612
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1993 - 3 E 1137/92

    Entstehung einer Vergleichsgebühr ; Erschließungsbeitragsbescheid; Beendung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 3 E 809/98
    Dies aber wäre für die Annahme, die Beteiligten hätten einen Vergleich i. S. V. § 779 BGB über die Verfahrensbeendigung geschlossen, erforderlich gewesen (vgl. den Beschl. des Senats v. 29.6.1993 - 3 E 1137/92 -, AnwBl 1993, 639).
  • LSG Thüringen, 26.11.2008 - L 6 B 130/08

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren im

    Ob diese Rücksprache hier erfolgt ist, kann dahingestellt bleiben, denn es ist ausreichend, wenn er in diesem Fall den Rechtsstreit auf Grund des eigenen Ermessensspielraums ohne Rücksprache mit dem Mandanten für erledigt erklärt (so zu Recht Müller-Rabe in Gerold-Schmidt, a.a.O., VV 1002 Rdnr. 52 f.; a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Az.: 3 E 809/98, nach juris).
  • VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 1 K 04.00729

    Voraussetzungen der Vergütung der anwaltlichen Mitwirkung an der Erledigung;

    Es müssen besondere Bemühungen des Rechtsanwalts mit dem Ziel einer Erledigung des verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens ohne streitige Entscheidung vorangegangen sein, die zu dieser Art der Erledigung nicht nur unwesentlich beigetragen haben (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1993, 111 und 1999, 812).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 12 E 186/04
    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 1999 -3 E 809/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2001 - 1 E 492/01

    Sachgerechte Eingrenzung der gebührenauslösenden Tatbestandsmerkmale ; Gebühren

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 1999 - 3 E 809/98 -, NVwZ-RR 1999, 812, und vom 6. August 1999 - 3 E 514/99 -, AnwBl. 2000, 376; ferner dazu: Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., § 24 BRAGO Anm. 2 C mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand.
  • VG Ansbach, 24.10.2012 - AN 11 M 12.01704

    Schriftform für Kostenerinnerung; Wiedereinsetzungsgrund nicht glaubhaft gemacht;

    Es müssen also besondere Bemühungen des Rechtsanwalts mit dem Ziel einer Erledigung des verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens ohne streitige Entscheidung vorangegangen sein, die zu dieser Art der Erledigung nicht nur unwesentlich beigetragen haben (OVG NRW NVwZ-RR 1993, 111 und 1999, 812; BayVGH vom 19.1.2007 und vom 16.12.2011, zitiert nach juris), wobei diese in der entsprechenden Einwirkung auf die Verwaltungsbehörde oder die Mandantschaft bestehen können (von Eicken, Hartmann, Mayer/Kroiß aaO), die auch noch in der mündlichen Verhandlung beispielsweise durch Einflussnahme auf den Text eines Änderungsbescheids erfolgen kann (BayVGH vom 14.12.2012, zitiert nach juris und vom Erinnerungsführer als angeblich seine Meinung stützend benannt).
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